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beschluss
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Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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- abweichung — beschluss nr …
- abweichung - beschluss nr ...
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 3
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- beschluss 2001/330/eg des rates
- beschluss 2001/330/eg des rates
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 8
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juridiskais pamats: beschluss des stadtrates wien
retsgrundlag: beschluss des stadtrates wien
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 3
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zoll gemäß beschluss 2000/822/eg des rates
zoll gemäß beschluss 2000/822/eg des rates
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 2
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[14] beschluss[15] ov l 209, 11.08.2005., 1. lpp.
denne forordning er bindende i alle enkeltheder og gælder umiddelbart i hver medlemsstat.
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
Nutzungshäufigkeit: 2
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Referenz:
- frei von einfuhrabgaben (beschluss 2001/822/eg, artikel 35), ordnungsnummer …
- frei von einfuhrabgaben (beschluss 2001/822/eg, artikel 35), ordnungsnummer ...
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 3
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Referenz:
juridiskais pamats -beschluss der bundesregierung vom 17.3.2005 zur modifizierung des erp-innovationsprogramms -
retsgrundlag -beschluss der bundesregierung vom 17.3.2005 zur modifizierung des erp-innovationsprogramms -
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
Nutzungshäufigkeit: 2
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die lfm schrieb die dvb-t-Übertragungskapazitäten im ballungsraum köln/bonn und im ballungsraum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4.
die lfm schrieb die dvb-t-Übertragungskapazitäten im ballungsraum köln/bonn und im ballungsraum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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Referenz:
juridiskais pamats -beschluss des wiener gemeinderates vom 17.12.2004 unter prz 05580-2004/0001-gfw -
retsgrundlag -beschluss des wiener gemeinderates vom 17.12.2004 unter prz 05580-2004/0001-gfw -
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
Nutzungshäufigkeit: 2
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Referenz:
juridiskais pamats -beschluss des wiener gemeinderates folgt; basis für die anmeldung ist die empfehlung des präsidiums des wiener wirtschaftsförderungsfonds unter dem vorsitz des wiener finanz-und wirtschaftsstadtrates -
retsgrundlag -beschluss des wiener gemeinderates folgt; basis für die anmeldung ist die empfehlung des präsidiums des wiener wirtschaftsförderungsfonds unter dem vorsitz des wiener finanz-und wirtschaftsstadtrates -
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
Nutzungshäufigkeit: 2
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(14) wie bereits weiter oben erwähnt, schrieb die lfm die dvb-t-Übertragungskapazitäten für den ballungsraum köln/bonn und den raum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4.
(14) wie bereits weiter oben erwähnt, schrieb die lfm die dvb-t-Übertragungskapazitäten für den ballungsraum köln/bonn und den raum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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