プロの翻訳者、企業、ウェブページから自由に利用できる翻訳レポジトリまで。
“1.
"1. in deroga all'articolo 51, lettere b) e c), e ai sensi del presente articolo, gli agricoltori possono utilizzare anche le parcelle dichiarate ai sensi dell'articolo 44, paragrafo 3, e destinate alla produzione dei prodotti di cui all'articolo 1, paragrafo 2, del regolamento (ce) n.
installatie van afstandsverwarming steag aktiengesellschaft, essen (afstandsverwarmingsleiding ruhr — abschnitt mitte) van winningsbedrijven
impianto di riscaldamento a distanza steag aktiengesellschaft, essen (arteria dì riscaldamento a distanza ruhr — abschnitt mitte)
die kommission fordert die deutschen behörden auf, detaillierte informationen insbesondere zu den unter abschnitt iii der vorliegenden entscheidung genannten punkten zu übermitteln.
die kommission fordert die deutschen behörden auf, detaillierte informationen insbesondere zu den unter abschnitt iii der vorliegenden entscheidung genannten punkten zu übermitteln.
da es sich bei der vorliegenden beihilfe anscheinend nicht um eine solche investitionsbeihilfe handelt, fällt sie nicht in den anwendungsbereich von abschnitt 3.10 der leitlinien.
da es sich bei der vorliegenden beihilfe anscheinend nicht um eine solche investitionsbeihilfe handelt, fällt sie nicht in den anwendungsbereich von abschnitt 3.10 der leitlinien.
januar 2005 sind nach abschnitt 2.8 der leitlinien von 2001 und nach abschnitt 2.9 der leitlinien von 1997 und von 1994 [11] beihilfen im tierärztlichen und gesundheitlichen bereich gestattet.
januar 2005 sind nach abschnitt 2.8 der leitlinien von 2001 und nach abschnitt 2.9 der leitlinien von 1997 und von 1994 [11] beihilfen im tierärztlichen und gesundheitlichen bereich gestattet.
(52) gemäß abschnitt 2.1 der gemeinschaftsleitlinien geht die kommission davon aus, dass sich ein unternehmen in schwierigkeiten befindet, wenn es nicht in der lage ist, mit eigenen finanziellen mitteln oder fremdmitteln, die ihm von seinen eigentümern/anteilseignern oder gläubigern zur verfügung gestellt werden, verluste zu beenden, die das unternehmen auf kurze oder mittlere sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen untergang treiben werden, wenn der staat nicht eingreift.
(52) gemäß abschnitt 2.1 der gemeinschaftsleitlinien geht die kommission davon aus, dass sich ein unternehmen in schwierigkeiten befindet, wenn es nicht in der lage ist, mit eigenen finanziellen mitteln oder fremdmitteln, die ihm von seinen eigentümern/anteilseignern oder gläubigern zur verfügung gestellt werden, verluste zu beenden, die das unternehmen auf kurze oder mittlere sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen untergang treiben werden, wenn der staat nicht eingreift.