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die allgemeine absicht der lfm, die umstellung zu unterstützen, ist in der vereinbarung enthalten, die sie am 20. oktober 2003 mit allen im analogen terrestrischen netz vertretenen rundfunkanbietern unterzeichnete [19].
die allgemeine absicht der lfm, die umstellung zu unterstützen, ist in der vereinbarung enthalten, die sie am 20. oktober 2003 mit allen im analogen terrestrischen netz vertretenen rundfunkanbietern unterzeichnete [19].
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demnach war die empfangssituation der haushalte in bayern ende 2005 wie folgt: terrestrik 6,3 %, kabel 46,0 % und satellit 47,7 %.
demnach war die empfangssituation der haushalte in bayern ende 2005 wie folgt: terrestrik 6,3 %, kabel 46,0 % und satellit 47,7 %.
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außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass t-systems in der lage war, die derzeit verlangten Übertragungsgebühren auf einem höheren niveau anzusetzen, als die rundfunkanbieter ohne zuschuss zu zahlen bereit wären.
außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass t-systems in der lage war, die derzeit verlangten Übertragungsgebühren auf einem höheren niveau anzusetzen, als die rundfunkanbieter ohne zuschuss zu zahlen bereit wären.
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das nachbesserungsrecht hatte sich die beschwerdeführerin vorbehalten, als die lfa 250000 aktien von ihr erwarb; demnach war die lfa im falle der weiterveräußerung der schneider-aktien an dritte verpflichtet, die beschwerdeführerin mit 30 % am verkaufserlös zu beteiligen.
das nachbesserungsrecht hatte sich die beschwerdeführerin vorbehalten, als die lfa 250000 aktien von ihr erwarb; demnach war die lfa im falle der weiterveräußerung der schneider-aktien an dritte verpflichtet, die beschwerdeführerin mit 30 % am verkaufserlös zu beteiligen.
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(9) am 27. november 1998 beschloss die lfm den start eines dvb-t-feldversuchs, der in den jahren 1999 und 2000 durchgeführt wurde [9]. des weiteren war die lfm vertragspartei einer vereinbarung zwischen dem land nrw, der deutschen telekom/t-systems und den öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten zdf und wdr über die einführung von dvb-t in nrw. auf der grundlage dieser vereinbarung wurde das dvb-t-projektbüro nrw eingerichtet, das von der lfm in zusammenarbeit mit dem zdf und dem wdr geführt wurde und das seine arbeit im mai 2005 einstellte [10]. am 20. oktober 2003 unterzeichneten die drei öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten ard, zdf und wdr, [11] die privaten rundfunkanbieter rtl television ("rtl"), vox film und fernseh-gmbh & co. kg ("vox") und prosiebensat.1 media ag ("prosiebensat.1") eine grundsatzvereinbarung über die einführung von dvb-t in nrw. ergänzend unterzeichneten dieselben vertragsparteien am 10. dezember 2003 eine kooperationsvereinbarung. ( [12]) am 14. november 2003 erließ die lfm die satzung über die zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für fernseh- und hörfunkprogramme sowie mediendienste ("zuweisungssatzung"). die lfm schrieb die dvb-t-Übertragungskapazitäten im ballungsraum köln/bonn und im ballungsraum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4. dezember 2003 und bekanntmachung am 30. dezember 2003 aus. am 23. april 2004 entschied die medienkommission der lfm über die zuweisung der für private rundfunkanbieter vorgesehenen programme. auf der grundlage dieses beschlusses erteilte die lfm am 14. mai 2004 die entsprechenden dvb-t-lizenzen.
(9) am 27. november 1998 beschloss die lfm den start eines dvb-t-feldversuchs, der in den jahren 1999 und 2000 durchgeführt wurde [9]. des weiteren war die lfm vertragspartei einer vereinbarung zwischen dem land nrw, der deutschen telekom/t-systems und den öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten zdf und wdr über die einführung von dvb-t in nrw. auf der grundlage dieser vereinbarung wurde das dvb-t-projektbüro nrw eingerichtet, das von der lfm in zusammenarbeit mit dem zdf und dem wdr geführt wurde und das seine arbeit im mai 2005 einstellte [10]. am 20. oktober 2003 unterzeichneten die drei öffentlich-rechtlichen rundfunkanstalten ard, zdf und wdr, [11] die privaten rundfunkanbieter rtl television ("rtl"), vox film und fernseh-gmbh & co. kg ("vox") und prosiebensat.1 media ag ("prosiebensat.1") eine grundsatzvereinbarung über die einführung von dvb-t in nrw. ergänzend unterzeichneten dieselben vertragsparteien am 10. dezember 2003 eine kooperationsvereinbarung. ( [12]) am 14. november 2003 erließ die lfm die satzung über die zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für fernseh- und hörfunkprogramme sowie mediendienste ("zuweisungssatzung"). die lfm schrieb die dvb-t-Übertragungskapazitäten im ballungsraum köln/bonn und im ballungsraum düsseldorf/ruhrgebiet per beschluss vom 4. dezember 2003 und bekanntmachung am 30. dezember 2003 aus. am 23. april 2004 entschied die medienkommission der lfm über die zuweisung der für private rundfunkanbieter vorgesehenen programme. auf der grundlage dieses beschlusses erteilte die lfm am 14. mai 2004 die entsprechenden dvb-t-lizenzen.
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