Добавлены профессиональными переводчиками и компаниями и на основе веб-страниц и открытых баз переводов.
die kommission weist deutschland darauf hin, dass sie die anderen beteiligten durch veröffentlichung dieses schreibens und einer ausführlichen zusammenfassung im amtsblatt der europäischen gemeinschaften informieren wird.
die kommission weist deutschland darauf hin, dass sie die anderen beteiligten durch veröffentlichung dieses schreibens und einer ausführlichen zusammenfassung im amtsblatt der europäischen gemeinschaften informieren wird.
Последнее обновление: 2014-10-23
Частота использования: 1
Качество:
"die kommission teilt ihnen mit, dass sie beschlossen hat, im anschluss an das urteil des gerichtes erster instanz der europäischen gemeinschaften vom 1.
"die kommission teilt ihnen mit, dass sie beschlossen hat, im anschluss an das urteil des gerichtes erster instanz der europäischen gemeinschaften vom 1.
Последнее обновление: 2014-10-23
Частота использования: 1
Качество:
Предупреждение: Содержит скрытое HTML-форматирование
die kommission teilt der bundesrepublik deutschland mit, dass sie die beteiligten durch die veröffentlichung des vorliegenden schreibens und einer aussagekräftigen zusammenfassung dieses schreibens im amtsblatt der europäischen gemeinschaften von der beihilfe in kenntnis setzen wird.
die kommission teilt der bundesrepublik deutschland mit, dass sie die beteiligten durch die veröffentlichung des vorliegenden schreibens und einer aussagekräftigen zusammenfassung dieses schreibens im amtsblatt der europäischen gemeinschaften von der beihilfe in kenntnis setzen wird.
Последнее обновление: 2014-10-23
Частота использования: 1
Качество:
dezember 2004 hob das gericht erster instanz der europäischen gemeinschaften in der rechtssache t-27/02 kronofrance/kommission die entscheidung der kommission auf.
dezember 2004 hob das gericht erster instanz der europäischen gemeinschaften in der rechtssache t-27/02 kronofrance/kommission die entscheidung der kommission auf.
Последнее обновление: 2014-10-23
Частота использования: 1
Качество:
právní základ -einzelfallentscheidung der kreditkommission gemäß dem gesetz über die kreditkommission vom 29.4.1997 (hamburgisches gesetz-und verordnungsblatt 1997, nr. 18, seite 133). verordnung (eg) nr. 70/2001 der kommission vom 12. januar 2001 über die anwendung der artikel 87 und 88 eg-vertrag auf staatliche beihilfen an kleine und mittlere unternehmen (amtsblatt der europäischen gemeinschaften 13.1.2001 l 10/33) -
rättslig grund -einzelfallentscheidung der kreditkommission gemäß dem gesetz über die kreditkommission vom 29.4.1997 (hamburgisches gesetz-und verordnungsblatt 1997, nr. 18, seite 133). verordnung (eg) nr. 70/2001 der kommission vom 12. januar 2001 über die anwendung der artikel 87 und 88 eg-vertrag auf staatliche beihilfen an kleine und mittlere unternehmen (amtsblatt der europäischen gemeinschaften 13.1.2001 l 10/33) -
Последнее обновление: 2008-03-04
Частота использования: 3
Качество:
Источник: