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causa t-172/95 valentino chesi, margot jost e ralph loebisch / consiglio dell'unione europea statuto del personale
artikel 22 der verordnung nr. 1408/71 verbietet, daß ein mitgliedstaat einer im übrigen für derartige leistungen anspruchsberechtigten person die weiterzuzahlung von leistungen bei mutterschaft nur deshalb verweigert, weil sie ihren wohnsitz in einen anderen mitgliedstaat verlegt hat."