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gesetz über fernabsatzverträge und andere fragen des verbraucherrechts sowie zur umstellung von vorschriften auf euro vom 27.
gesetz über fernabsatzverträge und andere fragen des verbraucherrechts sowie zur umstellung von vorschriften auf euro vom 27. juni 2000
Letzte Aktualisierung: 2017-04-07
Nutzungshäufigkeit: 1
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vorschriften dieses anhanges finden anwendung auf solche einzelabschlüsse zwischen den parteien , die von keinem anderen aufrechnungsvertrag erfaßt werden .
vorschriften dieses anhanges finden anwendung auf solche einzelabschlüsse zwischen den parteien , die von keinem anderen aufrechnungsvertrag erfaßt werden .
Letzte Aktualisierung: 2011-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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der vertrag berücksichtigt ferner alle sonst zwischen den parteien bestehenden rahmenverträge oder sonstigen vereinbarungen , die aufrechnungsklauseln enthalten , sowie zwingende gesetzliche vorschriften mit ähnlichen wirkungen .
der vertrag berücksichtigt ferner alle sonst zwischen den parteien bestehenden rahmenverträge oder sonstigen vereinbarungen , die aufrechnungsklauseln enthalten , sowie zwingende gesetzliche vorschriften mit ähnlichen wirkungen .
Letzte Aktualisierung: 2011-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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daher muss die kommission zunächst feststellen, ob die in der regelung "grunderwerbsteuerbefreiung bei fusionen von wohnungsunternehmen und wohnungsgenossenschaften in den neuen ländern" vorgesehene beihilfe unter eine dieser sekundärrechtlichen vorschriften fällt.
daher muss die kommission zunächst feststellen, ob die in der regelung "grunderwerbsteuerbefreiung bei fusionen von wohnungsunternehmen und wohnungsgenossenschaften in den neuen ländern" vorgesehene beihilfe unter eine dieser sekundärrechtlichen vorschriften fällt.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
Nutzungshäufigkeit: 1
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podstawa prawna: landeshaushaltsordnung (verwaltungs-vorschriften zu § 44 der landeshaushalts-ordnung) und mittelstandsförderungsgesetz vom 27. juni 2001 (gvbl. lsa, s. 230)
rechtsgrundlage: landeshaushaltsordnung (verwaltungsvorschriften zu § 44 der landeshaushaltsordnung) und mittelstands-förderungsgesetz vom 27. juni 2001 (gvbl. lsa, s. 230)
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
Nutzungshäufigkeit: 1
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