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- zuschlagener satz der grundausfuhrerstattung,
- zugeschlagener satz der grundausfuhrerstattung
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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[31] baymg, artikel 21 absatz 2 satz 2.
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Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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satz 2 lwfög werden nur "staatliche leistungen von 50 v.h. des notwendigen aufwandes gewährt".
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Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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gemäß § 2 abs.1 1. satz des österreichischen sparkassengesetzes hat weder die dornbirner sparkasse noch die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse einen eigentümer.
gemäß § 2 abs.1 1. satz des österreichischen sparkassengesetzes hat weder die dornbirner sparkasse noch die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse einen eigentümer.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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(5) derzeit werden 74% der anteile von der dornbirner anteilsverwaltungssparkasse gehalten und 26% von der dospra aktienverwaltung gmbh, die sich ihrerseits zu 98% im besitz der stadt dornbirn und zu 2% im besitz der dornbirner anteilsverwaltungssparkasse befindet. gemäß § 2 abs.1 1. satz des österreichischen sparkassengesetzes hat weder die dornbirner sparkasse noch die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse einen eigentümer. die kommission geht davon aus, dass die stadt dornbirn die dornbirner anteilsverwaltungsparkasse und die dornbirner sparkasse kontrolliert. in naher zukunft ist beabsichtigt, die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse in die privatstiftung "dornbirner sparkasse" umzuwandeln. auch hier nimmt die kommission an, dass die kontrolle über die privatstiftung dornbirner sparkasse ebenfalls bei der stadt dornbirn liegen wird.
(5) derzeit werden 74% der anteile von der dornbirner anteilsverwaltungssparkasse gehalten und 26% von der dospra aktienverwaltung gmbh, die sich ihrerseits zu 98% im besitz der stadt dornbirn und zu 2% im besitz der dornbirner anteilsverwaltungssparkasse befindet. gemäß § 2 abs.1 1. satz des österreichischen sparkassengesetzes hat weder die dornbirner sparkasse noch die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse einen eigentümer. die kommission geht davon aus, dass die stadt dornbirn die dornbirner anteilsverwaltungsparkasse und die dornbirner sparkasse kontrolliert. in naher zukunft ist beabsichtigt, die dornbirner anteilsverwaltungssparkasse in die privatstiftung%quot%dornbirner sparkasse%quot% umzuwandeln. auch hier nimmt die kommission an, dass die kontrolle über die privatstiftung dornbirner sparkasse ebenfalls bei der stadt dornbirn liegen wird.
Letzte Aktualisierung: 2008-03-04
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