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den leitlinien für die prüfung staatlicher beihilfen im fischerei- und aquakultursektor [3] zufolge dürfen keine beihilfen an werften für den bau von fischereifahrzeuge gewährt werden.
den leitlinien für die prüfung staatlicher beihilfen im fischerei- und aquakultursektor [3] zufolge dürfen keine beihilfen an werften für den bau von fischereifahrzeuge gewährt werden.
Last Update: 2014-10-23
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nach der verordnung (eg) nr. 1595/2004 dürfen beihilfen für den aquakultursektor genehmigt werden, aber nur, wenn es sich dabei um investitionsbeihilfen handelt.
nach der verordnung (eg) nr. 1595/2004 dürfen beihilfen für den aquakultursektor genehmigt werden, aber nur, wenn es sich dabei um investitionsbeihilfen handelt.
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(16) zur bewertung von beihilfen an den schiffbau hat die kommission rahmenbestimmungen für beihilfen an den schiffbau erlassen ("rahmenbestimmungen") [2]. demnach bezeichnet schiffbau den bau in der gemeinschaft von seegängigen handelsschiffen mit eigenantrieb. die tätigkeiten von vws fallen unter diese definition und die beihilfe an vws muss somit angesichts dieser rahmenbestimmungen bewertet werden. die kommission hat zum jetzigen zeitpunkt keine hinweise darauf, dass vws auch fischereifahrzeuge herstellen würde. den leitlinien für die prüfung staatlicher beihilfen im fischerei-und aquakultursektor [3] zufolge dürfen keine beihilfen an werften für den bau von fischereifahrzeuge gewährt werden.
(16) zur bewertung von beihilfen an den schiffbau hat die kommission rahmenbestimmungen für beihilfen an den schiffbau erlassen (%quot%rahmenbestimmungen%quot%) [2]. demnach bezeichnet schiffbau den bau in der gemeinschaft von seegängigen handelsschiffen mit eigenantrieb. die tätigkeiten von vws fallen unter diese definition und die beihilfe an vws muss somit angesichts dieser rahmenbestimmungen bewertet werden. die kommission hat zum jetzigen zeitpunkt keine hinweise darauf, dass vws auch fischereifahrzeuge herstellen würde. den leitlinien für die prüfung staatlicher beihilfen im fischerei-und aquakultursektor [3] zufolge dürfen keine beihilfen an werften für den bau von fischereifahrzeuge gewährt werden.
Last Update: 2008-03-04
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