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folglich würde sich an der von der kommission genehmigten beihilfeintensität nichts ändern.
folglich würde sich an der von der kommission genehmigten beihilfeintensität nichts ändern.
Last Update: 2014-10-23
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die beihilfe wird auf der grundlage von zwei genehmigten regionalbeihilferegelungen gewährt [1].
die beihilfe wird auf der grundlage von zwei genehmigten regionalbeihilferegelungen gewährt [1].
Last Update: 2014-10-23
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(17) die beihilfe wird auf grundlage einer genehmigten regionalbeihilferegelung [3] gewährt.
(17) die beihilfe wird auf grundlage einer genehmigten regionalbeihilferegelung [3] gewährt.
Last Update: 2014-10-23
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die beihilfe wurde auf grundlage einer von der kommission genehmigten regelung zur rettung und umstrukturierung von kmu in sachsen gewährt.
die beihilfe wurde auf grundlage einer von der kommission genehmigten regelung zur rettung und umstrukturierung von kmu in sachsen gewährt.
Last Update: 2014-10-23
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nach dieser genehmigten beihilferegelung sind umstrukturierungsbeihilfen in form von beteiligungen zugunsten kleiner und mittlerer unternehmen (kmu) zulässig.
nach dieser genehmigten beihilferegelung sind umstrukturierungsbeihilfen in form von beteiligungen zugunsten kleiner und mittlerer unternehmen (kmu) zulässig.
Last Update: 2014-10-23
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eur für eine saisonfinanzierungslinie. die bürgschaft wurde auf grundlage der bürgschaftsrichtlinie des freistaats sachsen erteilt, einer von der kommission genehmigten beihilferegelung.
die bürgschaft wurde auf grundlage der bürgschaftsrichtlinie des freistaats sachsen erteilt, einer von der kommission genehmigten beihilferegelung.
Last Update: 2014-10-23
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die bedingungen der genehmigten beihilferegelung, auf deren grundlage die bürgschaften angeblich bereitgestellt wurden, sind somit nicht erfüllt und die bereitstellung der bürgschaften wird nicht durch die beihilferegelung abgedeckt.
die bedingungen der genehmigten beihilferegelung, auf deren grundlage die bürgschaften angeblich bereitgestellt wurden, sind somit nicht erfüllt und die bereitstellung der bürgschaften wird nicht durch die beihilferegelung abgedeckt.
Last Update: 2014-10-23
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gegenwärtig ist unklar, ob die bundesregierung damit meint, dass die geltungsdauer der für den zeitraum 2004-2006 genehmigten fördergebietskarte für diese unter die gruppenfreistellungsverordnungen fallenden regelungen um sechs monate verlängert werden sollte.
gegenwärtig ist unklar, ob die bundesregierung damit meint, dass die geltungsdauer der für den zeitraum 2004-2006 genehmigten fördergebietskarte für diese unter die gruppenfreistellungsverordnungen fallenden regelungen um sechs monate verlängert werden sollte.
Last Update: 2014-10-23
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nach einer ersten prüfung kommt die kommission zu dem schluss, dass die stille beteiligung und die beiden bürgschaften eine staatliche beihilfe im sinne von artikel 87 absatz 1 eg-vertrag darstellen und beide bürgschaften nicht in einklang mit einer genehmigten beihilferegelung bereitgestellt wurden.
nach einer ersten prüfung kommt die kommission zu dem schluss, dass die stille beteiligung und die beiden bürgschaften eine staatliche beihilfe im sinne von artikel 87 absatz 1 eg-vertrag darstellen und beide bürgschaften nicht in einklang mit einer genehmigten beihilferegelung bereitgestellt wurden.
Last Update: 2014-10-23
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rechtsgrond -richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit für die förderung von aus dem europäischen sozialfonds mitfinanzierten projekten/teil ii a (in der fassung vom 12. ju1i 2001, veröffentlicht im sächsischen amtsblatt nr. 31/2001 vom 2. august 2001, der kom vorgelegt im august 2001, überarbeitete fassung im entwurf vom februar 2004, anlage 2)operationelles programm (0p) zur strukturfondsförderung des freistaates sachsen 2000 bis 2006 (cci-nr. 1999 de 16 1 po 006 genehmigt durch kom am 12.12.2000, zuletzt geändert mit entscheidung k(2002) 3511 vom 28.10.2002)sächsische hausha1tsordnung § § 23 und 44 (in der fassung von 10 april 2001, veröffentlicht im sächsischen gesetz-und verordnungsblatt nr. 5 vom 18. mai 2001, http://www.recht-sachsen.de/gbi1.htm -
rechtsgrundlage -richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit für die förderung von aus dem europäischen sozialfonds mitfinanzierten projekten/teil ii a (in der fassung vom 12. ju1i 2001, veröffentlicht im sächsischen amtsblatt nr. 31/2001 vom 2. august 2001, der kom vorgelegt im august 2001, überarbeitete fassung im entwurf vom februar 2004, anlage 2)operationelles programm (0p) zur strukturfondsförderung des freistaates sachsen 2000 bis 2006 (cci-nr. 1999 de 16 1 po 006 genehmigt durch kom am 12.12.2000, zuletzt geändert mit entscheidung k(2002) 3511 vom 28.10.2002)sächsische hausha1tsordnung § § 23 und 44 (in der fassung von 10. april 2001, veröffentlicht im sächsischen gesetz-und verordnungsblatt nr. 5 vom 18. mai 2001, http://www.recht-sachsen.de/gbi1.htm -
Last Update: 2008-03-04
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