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doppelbesteuerung

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Двойное налогообложение

Dernière mise à jour : 2014-04-06
Fréquence d'utilisation : 1
Qualité :

Référence: Wikipedia

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§ 1 [steuerpflicht] (1) ' natürliche personen, die im inland einen wohn¬sitz oder ihren gewöhnlichen aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkom¬mensteuerpflichtig. 2 zum inland im sinne dieses gesetzes gehört auch der der bundesrepublik deutschland zustehende anteil am festlandsockel, soweit dort naturschätze des meeresgrundes und des meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden. (2) 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche staatsan¬gehörige, die 1. im inland weder einen wohnsitz noch ihren gewöhnlichen aufenthalt ha¬ben und 2. zu einer inländischen juristischen person des öffentlichen rechts in einem dienstverhältnis stehen und dafür arbeitslohn aus einer inländischen öffent¬lichen kasse beziehen sowie zu ihrem haushalt gehörende angehörige, die die deutsche staatsan¬gehörigkeit besitzen oder keine einkünfte oder nur einkünfte beziehen, die ausschließlich im inland einkommensteuerpflichtig sind. 2 dies gilt nur für natürliche personen, die in dem staat, in dem sie ihren wohnsitz oder ihren gewöhnlichen aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten ein¬kommensteuerpflicht ähnlichen umfang zu einer steuer vom einkommen herangezogen werden. (3) 1 auf antrag werden auch natürliche personen als unbeschränkt einkom-mensteuerpflichtig behandelt, die im inland weder einen wohnsitz noch ihren gewöhnlichen aufenthalt haben, soweit sie inländische einkünfte im sinne des § 49 haben. 2dies gilt nur, wenn ihre einkünfte im kalenderjahr mindestens zu 90 vom hundert der deutschen einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen einkommensteuer unterliegenden einkünfte nicht mehr als 6136 euro im kalenderjahr betragen; dieser betrag ist zu kürzen, soweit es nach den verhältnissen im wohnsitzstaat des steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. 3 inländische einkünfte, die nach einem abkommen zur ver¬meidung der doppelbesteuerung nur der höhe nach beschränkt besteuert

Russe

налоговое законодательство

Dernière mise à jour : 2014-02-26
Fréquence d'utilisation : 1
Qualité :

Référence: Anonyme

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