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dieses beihilfeprogramm erlaubt die gewährung zeitlich befristeter stiller einlagen an kmu in schwierigkeiten.
dieses beihilfeprogramm erlaubt die gewährung zeitlich befristeter stiller einlagen an kmu in schwierigkeiten.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base giuridica: allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln del 7 giugno 1977
juridiskais pamats: allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln vom 7. juni 1977
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
fondamento giuridico : allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln; 51.
juridiskais pamats : allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln; 51.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
fondamento giuridico : richtlinien für die gewährung von beihilfen zur behebung von katastrophenschäden des landes niederösterreich
juridiskais pamats : richtlinien für die gewährung von beihilfen zur behebung von katastrophenschäden des landes niederösterreich
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
die der lfm durch die gewährung des vorteils entstandenen kosten stellen eindeutig eine belastung für den haushalt der lfm dar.
die der lfm durch die gewährung des vorteils entstandenen kosten stellen eindeutig eine belastung für den haushalt der lfm dar.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
(36) der referenzzinssatz der kommission lag zum zeitpunkt der gewährung der maßnahme bei 6,33 %.
(36) der referenzzinssatz der kommission lag zum zeitpunkt der gewährung der maßnahme bei 6,33 %.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
3.2 des msf 1998 birgt die gewährung von beihilfen an unternehmen in wirtschaftszweigen mit strukturellen Überkapazitäten das besondere risiko einer verfälschung des wettbewerbs in sich.
3.2 des msf 1998 birgt die gewährung von beihilfen an unternehmen in wirtschaftszweigen mit strukturellen Überkapazitäten das besondere risiko einer verfälschung des wettbewerbs in sich.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
fondamento giuridico: allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln; 51. verordnung des bundesministers für finanzen, jahrgang 2004
juridiskais pamats: allgemeine rahmenrichtlinien für die gewährung von förderungen aus bundesmitteln; 51. verordnung des bundesministers für finanzen, jahrgang 2004
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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Référence:
fondamento giuridico: richtlinien für die gewährung von beihilfen zur behebung von katastrophenschäden des landes niederösterreich. (rechtsvorschrift des bundes)
juridiskais pamats: richtlinien für die gewährung von beihilfen zur behebung von katastrophenschäden des landes niederösterreich. (rechtsvorschrift des bundes)
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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Référence:
hat das betreffende unternehmen bereits in der vergangenheit eine umstrukturierungsbeihilfe erhalten und ist die umstrukturierungsphase seit weniger als 10 jahren abgeschlossen, genehmigt die kommission in der regel die gewährung einer weiteren umstrukturierungsbeihilfe nur unter außergewöhnlichen und unvorhersehbaren umständen.
hat das betreffende unternehmen bereits in der vergangenheit eine umstrukturierungsbeihilfe erhalten und ist die umstrukturierungsphase seit weniger als 10 jahren abgeschlossen, genehmigt die kommission in der regel die gewährung einer weiteren umstrukturierungsbeihilfe nur unter außergewöhnlichen und unvorhersehbaren umständen.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Référence:
base giuridica -richtlinie über die gewährung von zuwendungen zur beschäftigung von innovationsassistenten im land sachsen-anhalt (innovationsassistentenförderung) -
juridiskais pamats -richtlinie über die gewährung von zuwendungen zur beschäftigung von innovationsassistenten im land sachsen-anhalt (innovationsassistentenförderung) -
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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Référence:
förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für projekte zur entwicklung neuer oder neuartiger produkte und verfahren im freistaat sachsen (einzelbetriebliche projektförderung) vom 7.
förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für projekte zur entwicklung neuer oder neuartiger produkte und verfahren im freistaat sachsen (einzelbetriebliche projektförderung) vom 7.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Référence:
obwohl sachsen zweirad zum zeitpunkt der gewährung von maßnahme 1 bereits ein unternehmen der biria-gruppe war, bestand die biria-gruppe damals ausschließlich aus den zwei unternehmen biria und sachsen zweirad gmbh.
obwohl sachsen zweirad zum zeitpunkt der gewährung von maßnahme 1 bereits ein unternehmen der biria-gruppe war, bestand die biria-gruppe damals ausschließlich aus den zwei unternehmen biria und sachsen zweirad gmbh.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Référence:
(b) soweit umweltschutzbeihilferegelungen die gewährung regionaler investitionsbeihilfen für umweltinvestitionen gemäß fußnote 29 des gemeinschaftsrahmens für staatliche umweltschutzbeihilfen gestatten, ändern die mitgliedstaaten die einschlägigen regelungen um sicherzustellen, dass beihilfen nach dem 31.
(b) soweit umweltschutzbeihilferegelungen die gewährung regionaler investitionsbeihilfen für umweltinvestitionen gemäß fußnote 29 des gemeinschaftsrahmens für staatliche umweltschutzbeihilfen gestatten, ändern die mitgliedstaaten die einschlägigen regelungen um sicherzustellen, dass beihilfen nach dem 31.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Référence:
base giuridica -"richtlinie über die gewährung von zuwendungen aus mitteln des europäischen sozialfonds und/oder des freistaats thüringen zur förderung der einstellung schwer vermittelbarer arbeitsloser und benachteiligter arbeitnehmer". veröffentlicht im thüringer staatsanzeiger nr. 50/2003 vom 15. dezember 2003. -
juridiskais pamats -%quot%richtlinie über die gewährung von zuwendungen aus mitteln des europäischen sozialfonds und/oder des freistaats thüringen zur förderung der einstellung schwer vermittelbarer arbeitsloser und benachteiligter arbeitnehmer%quot%. veröffentlicht im thüringer staatsanzeiger nr. 50/2003 vom 15. dezember 2003. -
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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