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mitglied des sächsischen landtages
mitglied des sächsischen landtages
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
ju1i 2001, veröffentlicht im sächsischen amtsblatt nr. 31/2001 vom 02.
ju1i 2001, veröffentlicht im sächsischen amtsblatt nr. 31/2001 vom 2.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit betreffend fue-verbundprojektförderung;
richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit betreffend fue-verbundprojektförderung;
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wissenschaft und kunst betreffend zuwendungen für verbesserungen der forschungsinfrastruktur;
richtlinie des sächsischen staatsministeriums für wissenschaft und kunst betreffend zuwendungen für verbesserungen der forschungsinfrastruktur;
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica: richtlinie des sächsischen staatsministeriums für soziales über die gewährung von zuwendungen im rahmen des sonderprogramms für bse-auswirkungen.
rechtsgrondslag: richtlinie des sächsischen staatsministeriums für soziales über die gewährung von zuwendungen im rahmen des sonderprogramms für bse-auswirkungen.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica : richtlinie des sächsischen staatsministeriums für umwelt und landwirtschaft über die gewährung von fördermitteln für vorhaben des immissions- und klimaschutzes einschließlich der nutzung erneuerbarer energien
rechtsgrondslag : richtlinie des sächsischen staatsministeriums für umwelt und landwirtschaft über die gewährung von fördermitteln für vorhaben des immissions- und klimaschutzes einschließlich der nutzung erneuerbarer energien
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica: förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen zur unterstützung des technologietransfers durch technologiezentren im freistaat sachsen (technologiezentrenförderung)
rechtsgrond: förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen zur unterstützung des technologietransfers durch technologiezentren im freistaat sachsen (technologiezentrenförderung)
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für projekte zur entwicklung neuer oder neuartiger produkte und verfahren im freistaat sachsen (einzelbetriebliche projektförderung) vom 7.
förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für projekte zur entwicklung neuer oder neuartiger produkte und verfahren im freistaat sachsen (einzelbetriebliche projektförderung) vom 7.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica _bar_ richtlinie des sächsischen staatsministeriums für umwelt und landwirtschaft für die förderung nach dem agrarinvestitionsförderungsprogramm (afp) _bar_
rechtsgrond _bar_ richtlinie des sächsischen staatsministeriums für umwelt und landwirtschaft für die förderung nach dem agrarinvestitionsförderungsprogramm (afp) _bar_
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica: förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für innovative technologieorientierte verbundprojekte auf dem gebiet der zukunftstechnologien im freistaat sachsen (fue-verbundprojektförderung)
rechtsgrond: förderrichtlinie des sächsischen staatsministeriums für wirtschaft und arbeit über die gewährung von zuwendungen für innovative technologieorientierte verbundprojekte auf dem gebiet der zukunftstechnologien im freistaat sachsen (fue-verbundprojektförderung)
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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Qualité :
base jurídica: § 25 (kostenanteil des landes) nr. 2 des sächsischen ausführungsgesetzes zum tierseuchengesetz — landestierseuchengesetz — (sächsagtiersg) vom 22.
rechtsgrond: § 25 (kostenanteil des landes) nr. 2 des sächsischen ausführungsgesetzes zum tierseuchengesetz — landestierseuchengesetz — (sächsagtiersg) vom 22.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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