Da traduttori professionisti, imprese, pagine web e archivi di traduzione disponibili gratuitamente al pubblico.
2) informer la police et le transporteur; m
2. der fahrer muß darauf achten, daß die packstücke ordnungsgemäß gehandhabt und verstaut werden, daß die etiketten gut sichtbar bleiben und daß nicht noch andere gefährliche güter transportiert werden.