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der großen handelsketten waren bereit auszeichnungen vorzunehmen.
würde dieses kennzeichnungsprinzip um die regelung „mit gvo hergestellt" erweitert, müssten nicht nur alle tierischen produkte und deren verarbeitungsprodukte gekennzeichnet werden, die mit gentechnisch veränderten futtermitteln erzeugt worden sind, sondern auch die verwendung aller lebensmittel-zutaten, vitamine, enzyme, technologischen hilfsstoffe und tierarzneimittel, die mit gentechnisch veränderten mikroorganismen erzeugt wurden.
einige futtermittelwerke waren bereit entsprechend gekennzeichnete futtermittel anzubieten.
führende lebensmitteleinzelhändler in deutschland schätzen, dass in diesem fall etwa 90 prozent aller verarbeitungsprodukte im handel gekennzeichnet wären.
das aufbrechen des zollverschlusses sowie das abladen von waren ohne zustimmung der zollbehörde ist unzulässig.
bevor sie die waren beim empfänger abliefern, müssen sie bei dem für den empfänger zuständigen bestimmungszollamt oder bei einem anderen bestimmungszollamt im inland noch weitere zollformalitäten in bezug auf die einfuhr, die lagerung oder die durchfuhr der waren erledigen.
juni 1964 betreffend den schutz der fabrik- und handelsmarken, der herkunftsbezeichnungen von waren und der gewerblichen auszeichnungen
orden sobre la protección de marcas de fábrica o de comercio, indicaciones geográficas y menciones de recompensas industriales, adoptada el 15 de junio de 1964