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i. fußnoten zur vorderseite 1 a) die benutzung dieses formblatts wird empfohlen für die bevollmächtigung von vertretern vor dem europäischen patentamt – zugelassene vertreter und rechtsanwälte im sinne des artikels 134(7) – sowie für die bevollmächtigung von angestellten im sinne des artikels 133(3) satz 1; zu satz 2 sind bisher keine ausführungsbestimmungen ergangen.
i. fußnoten zur vorderseite 1 a) die verwendung dieses formblatts wird empfohlen für die bevollmächtigung von vertretern vor dem europäischen patentamt – zugelassene vertreter, rechtsanwälte im sinne des artikels 134 (8) und zusammenschlüsse von vertretern nach regel 152 (11) – sowie für die bevollmächtigung von angestellten im sinne des artikels 133 (3) satz 1; zu satz 2 sind bisher keine ausführungsbestimmungen ergangen.
最終更新: 2015-05-14
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