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(qualitätswein bestimmter anbaugebiete)
(qualitätswein bestimmter anbaugebiete)
Laatste Update: 2019-02-08
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(sekt bestimmter anbaugebiete) [4]
(sekt bestimmter anbaugebiete) [4]
Laatste Update: 2019-02-08
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(qualitätsperlwein bestimmter anbaugebiete) [4]
(qualitätsperlwein bestimmter anbaugebiete) [4]
Laatste Update: 2019-02-08
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Kwaliteit:
wina gatunkowe produkowane w określonych regionach ( "qualitätswein bestimmter anbaugebiete"
quality wines produced in specified regions ("qualitätswein bestimmter anbaugebiete")
Laatste Update: 2019-02-08
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grundsätzlich dürfte die notifizierte maßnahme nur 80 % bestimmter verbindlichkeiten decken und 2 mrd.
grundsätzlich dürfte die notifizierte maßnahme nur 80 % bestimmter verbindlichkeiten decken und 2 mrd.
Laatste Update: 2014-10-23
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wina gatunkowe produkowane w określonych regionach ( "qualitätswein bestimmter anbaugebiete"
quality wines produced in specified regions ("qualitätswein bestimmter anbaugebiete")
die deutschen behörden haben nicht überzeugend dargelegt, dass die rundfunkübertragung in bayern durch strukturelle wettbewerbsprobleme beeinträchtigt wird oder dass dvb-t zur beseitigung bestimmter marktstarrheiten beitragen könnte.
die deutschen behörden haben nicht überzeugend dargelegt, dass die rundfunkübertragung in bayern durch strukturelle wettbewerbsprobleme beeinträchtigt wird oder dass dvb-t zur beseitigung bestimmter marktstarrheiten beitragen könnte.
w języku niemieckim zusätzlicher zucker, zur raffination bestimmter rohzucker, eingeführt in anwendung von artikel 29 absatz 4 der verordnung (eg) nr. 318/2006.
in german zusätzlicher zucker, zur raffination bestimmter rohzucker, eingeführt in anwendung von artikel 29 absatz 4 der verordnung (eg) nr. 318/2006.
(13) gemäß artikel 87 absatz 1 eg-vertrag sind staatliche oder aus staatlichen mitteln gewährte beihilfen gleich welcher art, die durch die begünstigung bestimmter unternehmen oder produktionszweige den wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen markt unvereinbar, soweit sie den handel zwischen mitgliedstaaten beeinträchtigen.
(13) gemäß artikel 87 absatz 1 eg-vertrag sind staatliche oder aus staatlichen mitteln gewährte beihilfen gleich welcher art, die durch die begünstigung bestimmter unternehmen oder produktionszweige den wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem gemeinsamen markt unvereinbar, soweit sie den handel zwischen mitgliedstaaten beeinträchtigen.