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anhang 1 zum ezb aufrechnungsvertrag liste der aufrechnungsverträge 1 .
anhang 1 zum ezb aufrechnungsvertrag liste der aufrechnungsverträge 1 .
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▼b ezb-aufrechnungsvertrag (‘master netting agreement’)
▼b ezb-aufrechnungsvertrag («master netting agreement»)
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anlage 2 geschäfte , die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen : 1 .
anlage 2 geschäfte , die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen : 1 .
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anhang 2 zum ezb-aufrechnungsvertrag geschäfte , die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen : 1 .
anhang 2 zum ezb-aufrechnungsvertrag geschäfte , die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen : 1 .
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vorschriften dieses anhanges finden anwendung auf solche einzelabschlüsse zwischen den parteien , die von keinem anderen aufrechnungsvertrag erfaßt werden .
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annex iic master netting agreement governed by german law ezb-aufrechnungsvertrag („master netting agreement") vom:
annexe iic convention-cadre de compensation régie par le droit allemand ezb-aufrechnungsvertrag („master netting agreement") vom:
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official journal of the european union annex iiic master netting agreement governed by german law europäische zentralbank ezb-aufrechnungsvertrag (‘master netting agreement’)
journal officiel de l'union européenne annexe iii quater convention-cadre de compensation régie par le droit allemand europäische zentralbank ezb-aufrechnungsvertrag («master netting agreement»)
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2006o0028 — en — 27.07.2007 — 001.001 — 20 ▼b anhang 2 geschäfte, die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen 1.
2006o0028 — fr — 27.07.2007 — 001.001 — 20 ▼b anhang 2 geschäfte, die keinem aufrechnungsvertrag unterliegen 1.
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sofern (a) eine beendigung oder kündigung aus wichtigem grund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags eintritt oder (b) ein beendigungs- oder kündigungsgrund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags vorliegt, der zur beendigung führen oder zur kündigung durch die ezb berechtigen würde, sofern einzelabschlüsse im rahmen dieses aufrechnungsvertrags getätigt worden wären, (im folgenden: „beendigendes ereignis im sinne dieses anhangs") und die ezb eine kündigung im hinblick auf diesen anhang ausgesprochen hat, dann können alle unter diesen anhang fallenden einzelabschlüsse gemäß den punkten 3 und 4 dieses anhangs durch eine schriftliche mitteilung der ezb an den vertragspartner beendigt und abgerechnet werden, sofern diese einzelabschlüsse verpflichtungen enthalten, die im zeitpunkt des wirksamwerdens der beendigung oder kündigung noch nicht fällig sind.
sofern a) eine beendigung oder kündigung aus wichtigem grund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags eintritt oder b) ein beendigungs- oder kündigungsgrund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags vorliegt, der zur beendigung führen oder zur kündigung durch die ezb berechtigen würde, sofern einzelabschlüsse im rahmen dieses aufrechnungsvertrags getätigt worden wären, (im folgenden: „beendigendes ereignis im sinne dieses anhangs") und die ezb eine kündigung im hinblick auf diesen anhang ausgesprochen hat, dann können alle unter diesen anhang fallenden einzelabschlüsse gemäß den punkten 3 und 4 dieses anhangs durch eine schriftliche mitteilung der ezb an den vertragspartner beendigt und abgerechnet werden, sofern diese einzelabschlüsse verpflichtungen enthalten, die im zeitpunkt des wirksamwerdens der beendigung oder kündigung noch nicht fällig sind.
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