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eine klärung ist erforderlich nicht nur in bezug auf dritte innerhalb der region, aber auch für andere regionen.
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Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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(27) die kommission bezweifelt, dass die notifizierte maßnahme in bezug auf den betrag effektiv begrenzt ist.
(27) die kommission bezweifelt, dass die notifizierte maßnahme in bezug auf den betrag effektiv begrenzt ist.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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folglich bezweifelt die kommission in ihrer vorläufigen würdigung, wie schon oben in punkt 23 erklärt, dass sich direkte vorteile in bezug auf umwelt, transportsicherheit und entlastung der straße ergeben.
folglich bezweifelt die kommission in ihrer vorläufigen würdigung, wie schon oben in punkt 23 erklärt, dass sich direkte vorteile in bezug auf umwelt, transportsicherheit und entlastung der straße ergeben.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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in bezug auf den größten die herstellung von spanplatten betreffenden teil der investition geht die kommission bisher davon aus, dass es sich um einen relativ schrumpfenden markt handelt, was zu einem wettbewerbsfaktor t von 0,75 führt.
in bezug auf den größten die herstellung von spanplatten betreffenden teil der investition geht die kommission bisher davon aus, dass es sich um einen relativ schrumpfenden markt handelt, was zu einem wettbewerbsfaktor t von 0,75 führt.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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"die kommission teilt der bundesrepublik deutschland mit, dass sie nach prüfung der von den deutschen behörden über die vorerwähnte beihilfe übermittelten angaben beschlossen hat, in bezug auf bestimmte maßnahmen das verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
"die kommission teilt der bundesrepublik deutschland mit, dass sie nach prüfung der von den deutschen behörden über die vorerwähnte beihilfe übermittelten angaben beschlossen hat, in bezug auf bestimmte maßnahmen das verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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ferner erfolgte die zustimmung zu den unter ziffer 2 buchstabe a genannten maßnahmen in bezug auf regionalbeihilferegelungen für staatliche bürgschaften, öffentliche darlehen und öffentliche beteiligungen in dem verständnis, dass bestehende, aufgrund der gruppenfreistellungsverordnungen für kmu und beschäftigungsbeihilfen freigestellte regionalbeihilferegelungen nach ende des jahres 2006 sechs monate lang weiter angewendet werden können.
ferner erfolgte die zustimmung zu den unter ziffer 2 buchstabe a genannten maßnahmen in bezug auf regionalbeihilferegelungen für staatliche bürgschaften, öffentliche darlehen und öffentliche beteiligungen in dem verständnis, dass bestehende, aufgrund der gruppenfreistellungsverordnungen für kmu und beschäftigungsbeihilfen freigestellte regionalbeihilferegelungen nach ende des jahres 2006 sechs monate lang weiter angewendet werden können.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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(1) nach prüfung der von ihren behörden zu der genannten maßnahme vorgelegten informationen teilt die kommission den deutschen behörden mit, dass sie beschlossen hat, in bezug auf teile der maßnahme ein verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
(1) nach prüfung der von ihren behörden zu der genannten maßnahme vorgelegten informationen teilt die kommission den deutschen behörden mit, dass sie beschlossen hat, in bezug auf teile der maßnahme ein verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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10. die kommission hat daher beschlossen, in bezug auf die anwendung aller bestehenden (im sinne von artikel 1 buchstabe b verfahrensverordnung) regionalbeihilferegelungen nach dem 31.12.2006 das verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
10. die kommission hat daher beschlossen, in bezug auf die anwendung aller bestehenden (im sinne von artikel 1 buchstabe b verfahrensverordnung) regionalbeihilferegelungen nach dem 31.12.2006 das verfahren nach artikel 88 absatz 2 eg-vertrag einzuleiten.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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in bezug auf artikel 87 absatz 2 eg-vertrag ist festzustellen, dass die notifizierte maßnahme weder von sozialer art ist noch einzelnen verbrauchern gewährt wird; ebenso wenig ist sie zur beseitigung von schäden gedacht, die durch naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche ereignisse entstanden sind oder zum ausgleich der durch die teilung deutschlands verursachten wirtschaftlichen nachteile.
in bezug auf artikel 87 absatz 2 eg-vertrag ist festzustellen, dass die notifizierte maßnahme weder von sozialer art ist noch einzelnen verbrauchern gewährt wird; ebenso wenig ist sie zur beseitigung von schäden gedacht, die durch naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche ereignisse entstanden sind oder zum ausgleich der durch die teilung deutschlands verursachten wirtschaftlichen nachteile.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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mit bezug auf wettbewerber innerhalb der region bemerkt der kommission, dass basell gmbh, z.b. eine wichtige nutzer der pipeline sein soll, was im gegensatz zur position der basf ag steht, für die keine transportströme geplant sind, aber die doch am konsortium teilnimmt.
mit bezug auf wettbewerber innerhalb der region bemerkt der kommission, dass basell gmbh, z.b. eine wichtige nutzer der pipeline sein soll, was im gegensatz zur position der basf ag steht, für die keine transportströme geplant sind, aber die doch am konsortium teilnimmt.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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"die kommission teilt ihnen mit, dass sie beschlossen hat, im anschluss an das urteil des gerichtes erster instanz der europäischen gemeinschaften vom 1. dezember 2005 in der rechtssache t-27/02 (kronofrance sa/kommission) und nachdem sie die anmeldung der deutschen behörden zu der vorstehenden beihilfe erneut geprüft hat, ein verfahren nach artikel 88 absatz 2 egv in bezug auf die vorstehende beihilfe zu eröffnen.
"die kommission teilt ihnen mit, dass sie beschlossen hat, im anschluss an das urteil des gerichtes erster instanz der europäischen gemeinschaften vom 1. dezember 2005 in der rechtssache t-27/02 (kronofrance sa/kommission) und nachdem sie die anmeldung der deutschen behörden zu der vorstehenden beihilfe erneut geprüft hat, ein verfahren nach artikel 88 absatz 2 egv in bezug auf die vorstehende beihilfe zu eröffnen.
Letzte Aktualisierung: 2014-10-23
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