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(44) auch die ausnahmebestimmungen in artikel 87 absatz 3 buchstaben b und d greifen nicht, denn sie beziehen sich auf beihilfen zur förderung wichtiger vorhaben von gemeinsamem europäischen interesse und auf beihilfen zur förderung der kultur und erhaltung des kulturellen erbes.
(44) auch die ausnahmebestimmungen in artikel 87 absatz 3 buchstaben b und d greifen nicht, denn sie beziehen sich auf beihilfen zur förderung wichtiger vorhaben von gemeinsamem europäischen interesse und auf beihilfen zur förderung der kultur und erhaltung des kulturellen erbes.