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in dutch mag niet worden gebruikt voor producten van oorspong uit brazilië overeenkomstig verordening (eg) nr. 616/2007.
στα ολλανδικά mag niet worden gebruikt voor producten van oorspong uit brazilië overeenkomstig verordening (eg) nr. 616/2007.
in dutch mag niet worden gebruikt voor producten van oorspong uit brazilië en thailand overeenkomstig verordening (eg) nr. 616/2007.
στα ολλανδικά mag niet worden gebruikt voor producten van oorspong uit brazilië en thailand overeenkomstig verordening (eg) nr. 616/2007.
sofern ( a ) eine beendigung oder kündigung aus wichtigem grund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags eintritt oder ( b ) ein beendigungs - oder kündigungsgrund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags vorliegt , der zur beendigung führen oder zur kündigung durch die ezb berechtigen würde , sofern einzelabschlüsse im rahmen dieses aufrechnungsvertrags getätigt worden wären , ( im folgenden : « beendigendes ereignis im sinne dieses anhangs ') und die ezb eine kündigung im hinblick auf diesen anhang ausgesprochen hat , dann können alle unter diesen anhang fallenden einzelabschlüsse gemäß den punkten 3 und 4 dieses anhangs durch eine schriftliche mitteilung der ezb an den vertragspartner beendigt und abgerechnet werden , sofern diese einzelabschlüsse verpflichtungen enthalten , die im zeitpunkt des wirksamwerdens der beendigung oder kündigung noch nicht fällig sind .
sofern a ) eine beendigung oder kündigung aus wichtigem grund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags eintritt oder b ) ein beendigungs - oder kündigungsgrund nach maßgabe eines aufrechnungsvertrags vorliegt , der zur beendigung führen oder zur kündigung durch die ezb berechtigen würde , sofern einzelabschlüsse im rahmen dieses aufrechnungsvertrags getätigt worden wären , ( im folgenden : « beendigendes ereignis im sinne dieses anhangs » ) und die ezb eine kündigung im hinblick auf diesen anhang ausgesprochen hat , dann können alle unter diesen anhang fallenden einzelabschlüsse gemäß den punkten 3 und 4 dieses anhangs durch eine schriftliche mitteilung der ezb an den vertragspartner beendigt und abgerechnet werden , sofern diese einzelabschlüsse verpflichtungen enthalten , die im zeitpunkt des wirksamwerdens der beendigung oder kündigung noch nicht fällig sind .