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verweerder: finanzamt für großunternehmen in hamburg
beklagte: finanzamt für großunternehmen in hamburg
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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die regionalbeihilfegrenze beträgt 35 % brutto für großunternehmen [4].
die regionalbeihilfegrenze beträgt 35 % brutto für großunternehmen [4].
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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ein großunternehmen mit den gleichen förderfähigen investitionskosten könnte somit bis zu 35 % der förderfähigen investitionskosten erhalten, ohne der einzelanmeldepflicht zu unterliegen.
ein großunternehmen mit den gleichen förderfähigen investitionskosten könnte somit bis zu 35 % der förderfähigen investitionskosten erhalten, ohne der einzelanmeldepflicht zu unterliegen.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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die grundlegende beihilfe, die sowohl kmu als auch großunternehmen erfasst, sei nach ihrer ansicht nicht einzeln anzumelden, da dies zu einer diskriminierung von kmu führen würde.
die grundlegende beihilfe, die sowohl kmu als auch großunternehmen erfasst, sei nach ihrer ansicht nicht einzeln anzumelden, da dies zu einer diskriminierung von kmu führen würde.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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deze vragen zijn gerezen in een geding tussen banque internationale pour l'afrique occidentale sa, een bankvennootschap naar frans recht, en het finanzamt für großunternehmen in hamburg.
diese fragen stellen sich in einem rechtsstreit zwischen der banque internationale pour l'afrique occidentale sa einer bankgesellschaft französischen rechts, und dem finanzamt für großunternehmen in hamburg.
Dernière mise à jour : 2014-02-06
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verzoek om een prejudiciële beslissing ingediend door het finanzgericht hamburg (duitsland) op 3 juli 2006 — deutsche shell gmbh/finanzamt für großunternehmen in hamburg
vorabentscheidungsersuchen des finanzgerichts hamburg (deutschland) eingereicht am 3. juli 2006 — deutsche shell gmbh gegen finanzamt für großunternehmen in hamburg
Dernière mise à jour : 2008-03-04
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(12) die kommission teilt die auffassung der deutschen behörden, dass es zu einer diskriminierung von kmu gegenüber großunternehmen führen würde, wenn die einzelanmeldungspflicht als erfordernis ausgelegt würde, eine umfassende prüfung der regionalbeihilfe durch die kommission vorzunehmen, einschließlich der frage ob der grundbetrag der staatlichen beihilfe die geltende regionalbeihilfegrenze überschreitet und im rahmen der genehmigten regelungen gewährt worden ist.
(12) die kommission teilt die auffassung der deutschen behörden, dass es zu einer diskriminierung von kmu gegenüber großunternehmen führen würde, wenn die einzelanmeldungspflicht als erfordernis ausgelegt würde, eine umfassende prüfung der regionalbeihilfe durch die kommission vorzunehmen, einschließlich der frage ob der grundbetrag der staatlichen beihilfe die geltende regionalbeihilfegrenze überschreitet und im rahmen der genehmigten regelungen gewährt worden ist.
Dernière mise à jour : 2014-10-23
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