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det femte anbringende, vedrørende mangelfuld begrundelse
artikel 24 absatz 2 der verordnung nr. 4253/88 ist deshalb dahin auszulegen, dass er der kommission auch die möglichkeit einräumt, eine im rahmen des eagfl gewährte finanzierte beteiligung im falle von unregelmäßigkeiten zu streichen.
— — mangelfuld begrundelse vedrørende fastsættelse af minimumsforrentningen
die kommission beauftragte ein unabhängiges wirtschaftsprüfungsunternehmen (ernst & young), informationen zu verschiedenen aspekten einzuholen, bezüglich deren sie zweifel geäußert hatte. mit schreiben vom 21. november 1996 nahmen die italienischen behörden stellung.